Kosten und Finanzierung

Sind Sie gesetzlich oder privat versichert?



Für gesetzlich versicherte Patienten gilt bei einer kieferorthopädischen Behandlung ...

Im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung werden nur die Kosten für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche kieferorthopädische Versorgung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen (SGB V § 12). Dies hat manchmal leider zur Folge, dass entweder eine gewünschte Behandlung gar nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird oder dass beim Leistungsanspruch lediglich die Basiskosten von der GKV erstattet werden.

 

Zusätzlich zur Basisbehandlung gibt es einige weitere Wunschleistungen, die z. B. eine schnellere oder komfortablere Behandlung gewährleisten. Sind sie vom Patienten gewünscht, muss er die Kosten für diese Zusatzleitungen selbst tragen. Diese Zusatzleistungen werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet.

 

Selbstverständlich sprechen wir mit Ihnen in einem Beratungstermin vor Behandlungsbeginn ausführlich über die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten und machen Ihnen einen Kostenvoranschlag.

Für privat versicherte Patienten gilt bei einer kieferorthopädischen Behandlung ...

In der Regel werden für eine notwendige kieferorthopädische Behandlung - auch bei erwachsenen Patienten - die Kosten von den privaten Versicherungen übernommen. Voraussetzung ist, dass die Behandlung medizinisch indiziert ist.

 

Da es wichtig ist, dass vor Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung nur das bei Vertragsabschluss unbekannte Risiko ohne Risikozuschläge mitversichert ist, sollte unbedingt vor der Erstberatung bei uns der Versicherungsschutz überprüft und möglicherweise auch optimiert werden.

 

Die Vielzahl der am Markt existierenden Tarife innerhalb einer PKV macht genauere Aussagen über den individuellen Leistungsumfang nur nach Ihrer Durchsicht der Versicherungsunterlagen bzw. nach Rücksprache mit der PKV möglich. Rein kosmetisch-ästhetische Behandlungen werden weder von den gesetzlichen noch von den privaten Versicherern übernommen.